Vertragspartner wird: medomus GmbH, Oskar-Jäger-Straße 125, 50825 Köln
§ 1 Bestellvorgang/Vertragsabschluss/AGB
- Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Sonstige AGB finden keine Anwendung, auch wenn diesen nicht widersprochen wurde.
-
Mit der Präsentation unserer Produkte und der Einräumung der Möglichkeit
zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden. Erst Ihre
Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages dar. Wenn Sie eine
Bestellung bei uns aufgeben, senden wir Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse
eine E-Mail zu, mit der wir den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen und deren
Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung).
Diese Bestellbestätigung stellt die Annahme Ihres Angebotes dar. -
Indem Sie auf das Feld Versenden klicken, geben Sie ein verbindliches Angebot zu
den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einschließlich der
Datenschutzbedingungen, die Sie ausdrucken oder sich auf Ihren Rechner herunterladen
können, ab.
Durch das Klicken des Feldes Einverstanden erklären Sie die Korrektheit der eingegebenen Daten und dass Sie die Vertragsbedingungen und die Datenschutzbedingungen gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind. Wir bitten Sie daher, die Vertragsbedingungen und die Datenschutzbedingungen sorgfältig durchzulesen, bevor Sie diese akzeptieren.
Wenn Sie eines der dargestellten Produkte nutzen wollen, füllen Sie das Bestellformular innerhalb der Internetpräsentation bitte vollständig aus und klicken Sie dann auf den Button Einverstanden . Ihre Bestellung wird Ihnen nochmals angezeigt. Sind sämtliche Angaben richtig und vollständig, dann klicken Sie bitte auf den Button Versenden .
Durch Anklicken des Buttons Korrigieren kommen sie zurück zu der Seite, in der Sie die Bestellangaben eingeben und korrigieren können.
Mit dem Versenden der Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot ab.
Nach Verlassen der Bestellebene ist Ihre Bestellung auf unseren Internetseiten nicht mehr abrufbar. Den Status Ihrer Bestellung können Sie jederzeit unter www.medomus.de einsehen.
medomus wird bei Einverständnis die Bestellung unverzüglich bestätigen. Der Versand der Bestellbestätigung erfolgt an die von Ihnen im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse.
Sobald diese Bestätigung unter der angegebenen E-Mail-Adresse abrufbar ist, ist der Vertrag zustande gekommen. - medomus speichert und verwendet die ihr so übermittelten Daten zur Abwicklung und Durchführung des Vertrages. Insbesondere geben wir Daten, soweit für die Abwicklung der Vergütung erforderlich, an das Kreditinstitut sowie an mit dem Inkasso betraute Unternehmen weiter.
§ 2 Demoversion Laufzeit
-
Die Laufzeit der Demoversion/Pilotversion/Testversion wird durch die jeweilige
Demo-Lizenz bestimmt. Die Preise für die Softwarenutzung entnehmen Sie bitte der
jeweils gültigen Preisliste. Die Nutzung der Software ohne gültigen
Lizenz-Schlüssel ist nicht gestattet, auch soweit ggf. eine eingeschränkte
Nutzungsmöglichkeit möglich ist.
Die Software unterliegt der Weiterentwicklung. Die Demoversion enthält nicht die Funktionalitäten der Vollversion und unterliegt daher einer eingeschränkten Gewährleistung.
Sie werden dafür bei Umfragen zum Umgang mit der Software mitwirken. Ihre Anregungen/Ablaufdarstellungen nehmen wir gerne entgegen.
Die hierdurch erhaltenen Daten dürfen wir auswerten und vor allem zur Weiterentwicklung nutzen. -
Die Auslieferung der Vollversion ist für 2008 beabsichtigt, welche Sie bei
Durchführung der Produktaktivierung ab 2008 erhalten. Die Vollversion unterliegt
nicht den funktionalen Einschränkungen der Demoversion.
Die monatliche Nutzungsgebühr für die Aktivierung der Vollversion entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Preisliste. Der Betrag ist fällig jeweils 10 Tage nach elektronischem Rechnungszugang. -
Updates und Service
Die Demoversion ist nicht updatefähig. Sie wird durch die jeweils aktuelle Vollversion ersetzt. Für Fragen rund um das Produkt steht Ihnen unsere Serviceline zur Verfügung.
§ 3 Gegenstand und Form der Lieferung
-
Vertragsgegenstand ist die jeweils aktuellste Version der Software.
Nach erfolgter Produktaktivierung erhalten Sie die vertragsgegenständliche Software in ausführbarer Form (Objektcode) in der jeweils freigegebenen aktuellsten Version gemeinsam mit der dazu von medomus freigegebenen Dokumentation (Handbuch, Installationsanleitung) in elektronischer Form. Eine Hardcopy der Dokumentation wird nicht geliefert. Die Dokumentation besteht im Wesentlichen aus elektronischen Hilfen. Die Software und die Dokumentation sind urheberrechtsgeschützt (§§ 69a ff. UrhG). -
Die Software hat die in der Dokumentation angegebene Funktionalität und bedarf die
darin angegebenen Umgebungsvoraussetzungen. Sie können diese Dokumentation der
Funktionalität und die Umgebungsvoraussetzungen (z.B. Internetverbindung) schon vor
Angebotsabgabe in diesen Webseiten unter www.medomus.de
einsehen.
Produktbeschreibungen, Darstellungen und Demoprogramme sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsführung der medomus.
Darstellungen in Testprogrammen, Prospektbeschreibungen, auch im Internet, sind, soweit nicht ausdrücklich durch medomus bestätigt, keine Beschaffenheitsbeschreibungen, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
Vertragsgegenstand sind ausschließlich die im Vertrag bezeichneten Produkte mit den in der Funktionsbeschreibung und Handbüchern angegebenen Eigenschaften, Merkmalen und Verwendungszweck. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich durch medomus schriftlich bestätigt werden.
Sie tragen selbst das Risiko, dass die Spezifikation der Vertragsgegenstände Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen können Sie sich vor Vertragsschluss sachkundig beraten lassen.
Für die Beratung rund ums Produkt steht Ihnen unsere Serviceline von Mo.-Fr. 09:00 Uhr – 18:00 Uhr gerne zur Verfügung. - Die Lieferung erfolgt je nach Ihrer Wahl entweder durch Versand eines Datenträgers an die von Ihnen im Bestellformular angegebene Lieferadresse, oder durch Download von www.medomus.de . Die PDF-Dokumentation ist ausschließlich per Download unter www.medomus.de abrufbar bzw. speicherbar und anschließend ausdruckbar.
-
Mit Abschluss des Vertrages erhalten Sie Updates, welche Sie unverzüglich
installieren. Nur so kommt ein Updatevertrag zustande. Die Updates werden in derselben
Art und Weise geliefert, wie die erste Softwarelieferung; d.h. bei Lieferung eines
Datenträgers werden Datenträger mit den Updates an die angegebene Lieferadresse
gesandt und bei Download stehen Updates unter www.medomus.de
zur Verfügung.
Änderungen der Lieferadresse oder Liefer-E-Mail werden bei Updates nur berücksichtigt, wenn dies rechtzeitig mindestens zwei Wochen vor der Updatelieferung entweder schriftlich oder per E-Mail an info@medomus.de mitgeteilt wurde. - Die Installation der Software ist nicht Gegenstand der Vereinbarungen. Sie kann mit medomus gesondert vereinbart werden. Für die Installation gelten dann die Servicebedingungen des Anbieters.
§ 4 Programmaktivierung/ Lizenzcodes/ Programmsperre
- Zur Installation der Software an sich bedarf es keines Freischaltcodes. Die Software ist allerdings erst dann voll funktionsfähig, wenn eine gültige Aktivierung durch Erstellung eines Lizenzcodes durchgeführt wurde. Im Rahmen des Programmaufrufes wird die Aktivierungsdatei auf Gültigkeit geprüft.
- Die Laufzeit der Demoversion wird durch die Demolizenz bestimmt.
-
Für die Erstellung eines Lizenzcodes zur Aktivierung der Vollversion sind folgende
Angaben erforderlich, welche im Rahmen des Bestellvorganges abgefragt werden:
- Name des Lizenznehmers
- Liste der Plug-Ins (Funktionen von nicht lizenzierten Plug-Ins sind stark eingeschränkt)
- Anzahl der Clients
Das Installationsprogramm bietet Ihnen dann die Möglichkeit mit der Lizenzdatei die Aktivierung per Internet oder per elektronischen Dateiaustausch:- Bei der Aktivierung per Internet wird die Lizenzdatei an den Webservice von medomus übertragen, der die Aktivierungsdatei erstellt und automatisch zurücksendet.
- Bei der Aktivierung per Dateienaustausch wird Ihnen angeboten, die Lizenzdatei zu speichern und anschließend über die Webseite www.medomus.de einzugeben. Nach Eingabe der Lizenzdatei wird die Aktivierungsdatei direkt erstellt und anschließend zum Download bereitgestellt. Die Aktivierungsdatei muss dann in das Installationsprogramm eingegeben werden.
- Änderungen an der Software machen die Lizenzaktivierung ungültig.
- Bei Software-Upgrades bedarf es ebenfalls der erneuten Softwareaktivierung.
§ 5 Nutzungsrechte
-
medomus räumt Ihnen mit Bezahlung ein auf die Dauer dieses Vertrages zeitlich
befristetes, einfaches und nicht übertragbares Recht ein, die jeweils aktuellste
Software an dem in der Bestellung angegebenen Installationsort gemäß den
Bestimmungen dieser Bedingungen zu nutzen. Sie dürfen die Hardware wechseln, jedoch
ist die Software auf der bisher verwendeten Hardware unverzüglich zu löschen.
Sie dürfen nur die im Rahmen des Bestellvorgangs aufgeführte Software nutzen, selbst wenn Sie technisch auch auf andere Softwareprodukte zugreifen können. - Die Nutzung der Software ist beschränkt auf die in der Bestellung angegebene Anzahl von Ausgabegeräten/Arbeitsplätze/Clients. Wollen Sie die Software auf weiteren Arbeitsplätzen nutzen, muss das Nutzungsrecht entsprechend erweitert werden. Für die Erweiterung der Nutzungsrechte gilt die gesonderte Preisliste von medomus für Nutzungsrechtserweiterungen unter www.medomus.de. Jede Vereinbarung über eine Erweiterung des Nutzungsrechts wird in einem gesonderten Vertrag geschlossen, der diesen Vertrag für die von der Änderung betroffenen Programme in diesem Punkt ersetzt.
- Sie sind nur berechtigt, mit der Software eigene Daten selbst in der eigenen Praxis für eigene Zwecke zu verarbeiten. Sie dürfen die für die Nutzung der Softwarefunktionen erforderlichen Vervielfältigungen vornehmen. Z.B. Die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker gehört nicht zur einer solch erforderlichen Vervielfältigung.
- Jede Nutzung über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus ist eine vertragswidrige Handlung. Eine Übernutzung ist medomus unverzüglich mitzuteilen.
- Sie sind berechtigt, eine Sicherheitskopie der Software zu erstellen und alltägliche Datensicherungen vorzunehmen.
- Das Recht, die Software zu dekompilieren, zu ändern oder zu bearbeiten wird soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen.
-
Sie dürfen die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen
Begleitmaterials Dritten weder veräußern noch zeitlich begrenzt
überlassen, insbesondere nicht vermieten oder verleihen.
Zulässig ist jedoch die Überlassung an Dritte, denen kein selbständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die sich hinsichtlich der Art und Weise der Benutzung Ihrem Willen beugen müssen. Dies ist insbesondere bei Ihren Angestellten in der Regel der Fall. - Copyright- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Software dürfen weder entfernt noch verändert werden. Sie sind auf jeder Kopie der Software mit zu übertragen.
- Sofern Sie Nutzungsrechte an Nachfolgeversionen der Software zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen von medomus erwerben wollen, schließen Sie einen gesonderten Vertrag, der den bisherigen Vertrag für die ausgewechselten Software-Versionen ersetzt.
-
Sie erhalten an den Vertragsgegenständen, die Ihnen medomus im Rahmen der
Gewährleistung oder Weiterentwicklung überlässt (z.B. Updates,
ergänzte Dokumentation) ein Nutzungsrecht in dem Umfang, wie ihnen von medomus durch
diese Nutzungsbedingungen für die Ursprungssoftware eingeräumt worden ist.
Liegen in diesem Zusammenhang jedoch gesonderte Nutzungsbedingungen bei, so sind diese maßgebend. -
Soweit Sie Vertragsgegenstände in Benutzung nehmen, die frühere
Vertragsgegenstände ersetzen (z.B. ein Update für einen früheren
Programmstand), so erlischt das Nutzungsrecht von Ihnen an dem ersetzten
Vertragsgegenstand. Der ersetzte Vertragsgegenstand ist unverzüglich zu löschen
oder zu vernichten oder an medomus zu senden. Dies gilt nicht für Sicherungskopien,
welche für den erforderlichen Sicherungszeitraum aufbewahrt werden dürfen.
Die vereinbarten Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten zum Schutz der Rechte der medomus an ihrer Software gelten auch für die Vertragsgegenstände, die medomus dem Ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung überlässt.
§ 6 Pflichten des Kunden
Wir stehen Ihnen beratend zur Installation/Nutzung/Aktivierung gerne unter der kostenpflichtigen Serviceline zur Verfügung.
- Sie sind verpflichtet, alle Liefergegenstände von medomus unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Sie testen die Software auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor diese produktiv eingesetzt wird. Dies gilt auch für Software, die Sie im Rahmen der Gewährleistung erhalten.
- Sie treffen angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Arbeitsumgebung der Software sicherzustellen. Nur im Umgang geschultes Personal darf Software bedienen.
- Sie schauen regelmäßig unter www.medomus.de nach den neusten Hinweisen zum Umgang mit dem Vertragsprodukt und Sie befolgen auch die Hinweise der Installations- und Benutzerdokumentation.
- Sie sind verpflichtet, erhaltene Programme oder Programmteile (Patches, Bugfixes) nach näheren Hinweisen von medomus unverzüglich einzuspielen und immer die von medomus mitgeteilten Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung einhalten. Sie werden hierzu insbesondere die von medomus zur Verfügung gestellten weiterentwickelten bzw. angepassten Software-Versionen über das Internet herunterladen, in Ihr Hardwaresystem einspielen und in Ihrer spezifischen Umgebung auf die Verwendbarkeit überprüfen. medomus kann Ihnen neuere Versionen auch per Versand oder Internet zusenden. Die Installation der von der medomus bereitgestellten Software erfolgt über Installationsroutinen durch Sie. Im Hinblick auf die Nutzungsrechte gilt § 5.
§ 7 Beendigung
-
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind Sie zur Rückgabe sämtlicher
Original-Datenträger sowie der vollständigen ihnen überlassenen
Dokumentationen, Materialien und sonstiger Unterlagen verpflichtet.
Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher ggf. vorhandener Kopien.
medomus kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung des Programms sowie die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt der medomus dieses Wahlrecht aus, werden wir Ihnen dies ausdrücklich mitteilen. -
Im Rahmen der Deinstallation einer Vollversion wird automatisch eine Sicherung der
eingegebenen Daten erstellt und Ihnen mitgeteilt, wo diese Datei aufzufinden ist. medomus
empfiehlt diese Datei im Hinblick auf ggf. bestehende gesetzliche
Datenarchivierungspflichten regelmäßig auf geeigneten Datenträgern zu
sichern.
Soweit erforderlich können Sie auf Ihren Wunsch nach Vertragsbeendigung medomus damit beauftragen, diese Datensicherung in lesbarer/auswertbarer Form aufzubereiten. medomus kann für diese Dienstleistung ein angemessenes Entgelt verlangen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
- Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich medomus das Recht an den Vertragsgegenständen vor. Medomus ist, z.B. bei Zahlungsverzug insbesondere berechtigt, den Vertrag und die Nutzung fristlos zu kündigen und die Nutzung der Software zu untersagen und die Herausgabe sämtlicher Kopien bzw. soweit eine Herausgabe nicht möglich ist, deren Löschung zu verlangen.
- Gegen Forderungen von medomus können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtkräftigen Forderungen aufrechnen.
- Bei Zahlungsverzug ist medomus berechtigt, als Verzugsschaden 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. als Mindestschaden geltend zu machen, es sei denn, es wird ein niedrigerer Schaden nachgewiesen. Daneben kann medomus eine Mahnpauschale von € 5,- je Mahnung berechnen.
§ 9 Gewährleistung
- Nur die jeweils aktuellste Version der Software unterliegt der Gewährleistung. Mängel der überlassenen Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von medomus nach entsprechender Mitteilung des Mangels innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von medomus durch kostenfreie Nachbesserung (z.B. Update/Upgrade) oder Ersatzlieferung.
- Soweit Sie zur Minderung der Vergütung berechtigt sind, können Sie die vereinbarte Vergütung entsprechend kürzen.
HINWEISE: DER ARZT STELLT EIGENVERANTWORTLICH UND IN SELBSTVERANTWORTUNG DIE DIAGNOSE
FÜR DEN PATIENTEN.
DAS PROGRAMM DIENT NICHT ZUR DIAGNOSE ODER BEHANDLUNG EINES PATIENTEN. VIELMEHR BIETET ES
UNTERSTÜTZUNG BEI DER DOKUMENTATION UND QUALITÄTSSICHERUNG. DIE GEEIGNETE
THERAPIEFORM UND AUSWAHL VON MEDIKAMENTEN HAT DER ARZT NACH DEN GELTENDEN GESETZEN UND
RICHTLINIEN AUSZUWÄHLEN.
SOWEIT DIE SOFTWARE Z.B. DIE DOKUMENTATION DER ANNAMNESE ERLÄUTERT UND VORGEHENSWEISEN
VORSCHLÄGT, GEBEN DIESE LEDIGLICH DEN STAND DER WISSENSCHAFT ZUM HERAUSGABEDATUM DER
SOFTWARE WIEDER.
§ 10 Haftung
- Für Schäden wegen Rechtsmängeln, insbesondere wegen Verletzungen von Urheberrechten Dritter haftet medomus unbeschränkt während einer Verjährungsfrist von zwei Jahren, beginnend mit Aktivierung.
- medomus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von medomus, einschließlich ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Das Gleiche gilt, wenn ein Körper- oder Gesundheitsschaden oder der Tod auf Umständen beruht, die medomus zu vertreten hat.
- Unberührt bleibt die Haftung von medomus nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
- Soweit medomus eine wesentliche Pflicht schuldhaft verletzt, ist sie zum Ersatz des typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schadens verpflichtet.
- Bei der fahrlässigen Verletzung von sonstigen nicht wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung von medomus ausgeschlossen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsabschluss bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
§ 11 Sonstiges
- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Vollkaufmann oder gleichgestellt ist.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
-
Definitionen:
- Demoversion : Eine in der Funktionalität eingeschränkte, nicht update- und upgradefähige Version, deren Daten nicht in eine andere Version übernommen werden können.
- Pilotversion : Eine in der Funktionalität eingeschränkte, update- und upgradefähige Version, deren Daten in eine andere Vollversion übernommen werden können.
- Vollversion : Voll funktionsfähige, update- und upgradefähige Version, deren Daten in eine andere Vollversion übernommen werden können.
- Testversion : Zeitlich begrenzte, voll funktionsfähige, update- und upgradefähige Version, deren Daten in eine Vollversion übernommen werden können.
- Update : Ein Software-Update bezeichnet die neue Version einer Basissoftware, die Programmmängel korrigiert oder Programmverbesserungen enthält. Updates werden in elektronischer Form, z. B. als Download oder CD zur Verfügung gestellt.
- Upgrade : Ein Software-Upgrade bezeichnet die erweitere Version einer Basissoftware, die zusätzliche Funktionen enthält. Dieses Upgrade bedarf einer neuen Lizenz.
Zusätzliche
Bedingungen bei Bezug des Arzneimittelinformationssystem AMIS®
über die medomus Technologien & Services GmbH
Sie können das Produkt AMIS® des Zentralinstitut für die kassenärztliche
Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Herbert-Lewin-Platz 3 (Wegelystr), 10623 Berlin
– nachfolgend "Zentralinstitut" genannt – über die medomus Technologien &
Services GmbH beziehen.
Es gelten nachrangig zu diesen zusätzlichen Bedingungen die Allgemeinen Geschäfts-
und Nutzungsbedingungen der medomus Technologien & Services GmbH Stand April 2007,
welche unter www.medomus.de abrufbar sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Laufzeit,
Preise und Zahlungskonditionen.
§ 1 Zweck
- Die niedergelassenen Vertragsärzte in der Bundesrepublik Deutschland mit verläßlichen Arzneimitteldaten zum Zwecke einer qualitäts- und kostenbewußten Pharmakotherapie zu versorgen.
- Vorhandene, von der Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (WuV), der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH (IFA) und dem Zentralinstitut nach bestimmten Kriterien aufbereitete Arzneimittelinformationen in die bestehende Produkte der medomus einzubinden.
§ 2 Dateninhalt
- Arzneimitteldaten der Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (WuV) und der Informa-tionsstelle für Arzneispezialitäten GmbH (IFA) (AMIS ® -Daten). Das Zentralinstitut verfügt aufgrund vertraglicher Regelungen mit der Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deut-scher Apotheker mbH (WuV) sowie der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) GmbH und aufgrund eigener Recherchen, Auswertungen und Aufarbeitungen über Arzneimitteldaten, die für die auf dem Arzneimittelmarkt in der Bundesrepublik zugelassenen bzw. registrierten Fertigarzneimittel Angaben über Hersteller, Handelsnamen, Indikationsgebiete, Darreichungsformen, Inhaltsstoffe, Mengenangabe, Preise etc. enthalten.
-
Sonstige Datenbestände
Stellen die WuV und die IFA über die unter Absatz (1) genannten Arzneimitteldaten weitere Datenbestände (z.B. die Arzneimitteldateien 'Rote Liste' oder sonstige Arzneimitteldaten) zur Verfügung, können diese von medomus nach Maßgabe der in einer Zusatzvereinbarung zu regelnden Bestimmungen bezogen werden.
§ 3 Aktualisierung
Die Aktualisierung der übermittelten Daten erfolgt quartalsweise durch das
Zentralinstitut. Andere inhaltliche Änderungen werden im Rahmen des quartalsweise
erfolgenden Änderungsdienstes berücksichtigt.
Nach Erhalt und Freigabe durch das Zentralinstitut wird medomus Ihnen die Aktualisierung zur
Verfügung stellen.
§ 4 Nutzungsentgelt
Das an medomus zu zahlende Nutzungsentgelt für AMIS® ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der medomus, welche unter www.medomus.de abrufbar ist.
§ 5 Nutzungsbestimmungen
Sie dürfen die überlassenen Daten nur im Rahmen des Vertragszweckes nach § 1 nutzen. Eine Weitegabe oder Weiterleitung an Dritte ist nicht gestattet.
§ 6 Eigentumsrecht
Das Eigentum und alle Rechte an den überlassenen Daten einschließlich aller Aktualisierungen und Änderungen verbleiben bei der WuV, der IFA und – soweit die Daten nicht von der WuV an das Zentralinstitut geliefert wurden – beim Zentralinstitut.
§ 7 Gewährleistung
Die vom Zentralinstitut bereitgestellten Datenbestände werden mit großer Sorgfalt erstellt. Aus Gründen der Fülle des zu verarbeitenden Datenmaterials und der Abhängigkeit von Angaben der Arzneimittelhersteller lassen sich Fehler jedoch nicht völlig ausschließen. Das Zentralinstitut und medomus übernehmen daher keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der zur Verfügung gestellten Datenbestände. Treten in den zur Verfügung gestellten Datenbeständen Fehler auf, haben Sie dies dem Zentralinstitut mitzuteilen, das sich seinerseits verpflichtet, eine Beseitigung der Fehler vorzunehmen.
§ 8 Vertragsverletzung
Verstoßen Sie gegen Ihre Pflichten aus dieser Vereinbarung, ist das Zentralinstitut oder medomus zur sofortigen Beendigung der Vereinbarung und der Datenlieferung berechtigt. Machen Sie die Daten unter Verstoß gegen diese Vereinbarung Dritten zugänglich, so kann das Zentralinstitut für jeden Fall einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 511,29 verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.
§ 9 Kündigung
Bei Kündigung sind alle Daten – wie Listen, Bänder und Disketten – unverzüglich von Ihnen auf ihre Kosten an medomus oder auf unseren Wunsch direkt an das Zentralinstitut zurückzusenden und eventuell vorhandene Datenbestände des Zentralinstituts zu löschen.

Seite drucken
Seite empfehlen